So können Sie die Evangelische Stiftung auf den Weg bringen

Wer kann stiften?

Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden; jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist und natürlich auch jede juristische Person (z. B. eine GmbH oder KG).

Für viele Menschen ist eine Stiftung gleichbedeutend mit einem Vermächtnis und einem großen Vermögen. Immer mehr Stifterinnen und Stifter möchten aber - verständlicherweise - schon zu Lebzeiten sehen, wie sich eine Stiftung entwickelt.

Gestaltungsmöglichkeiten

Die Evangelische Stiftung lädt Sie herzlich ein, sich ganz nach Ihren Möglichkeiten zu beteiligen.

Unser Anliegen ist es, uns mit möglichst vielen Stifterinnen und Stiftern zusammenzufinden. Mit kleinen und großen Beträgen kann das Stiftungskapital erhöht und die Arbeit im Kirchenkreis unterstützt und gesichert werden.

Zustifter

Bei Zustiftungen von 25.000 Euro und mehr kann die Zustifterin oder der Zustifter ein konkretes satzungskonformes Projekt benennen. Dieses Projekt wird dann aus den Beträgen dieser Zustiftung gefördert.

Vermächtnisse und Erbschaften

Viele Menschen machen sich Sorgen, was aus ihrem Ersparten nach dem Tod wird. Ihr Wunsch ist, dass mit ihrem Vermächtnis Gutes getan wird.

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zu Gunsten der evangelischen Stiftung ist dies möglich. Und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer Menschen helfen wird. Die Evangelische Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.
 

Steuerliche Fragen

Stiften wird belohnt! Wer stiftet, gibt einen Teil seines Vermögens auf Dauer weiter. Steuerliche Fragen und die Auswirkung auf das eigene Vermögen hängen stark vom Einzelfall ab. Zustiftungen zum Beispiel sind frei von der Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer.

Da steuergesetzliche Regelungen Veränderungen unterliegen, empfehlen wir zur Sicherheit, einen Steuerberater oder Notar zu konsultieren. Natürlich helfen auch wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen.

Wenn Sie mit uns sprechen möchte oder noch Fragen haben, dann rufen Sie uns an: Telefon: (0 52 01) 1 84 12. Oder mailen Sie uns unter HAL-KK-Superintendentur@kk-ekvw.de, dann nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Kontodaten bei der Kreissparkasse Halle:

IBAN: DE79 4805 1580 0000 7187 18
BIC: WELADED1HAW

Kuratorium und Vorstand

Das Kuratorium der Stiftung besteht aus folgenden Mitgliedern:
•    Henning Bauer, Kirchengemeinde Halle
•    Dr. André Heinrich, Superintendent
•    Petra Holländer, Kirchengemeinde                      Steinhagen
•    Hartmut Matthes, Kirchengemeinde                    Harsewinkel

Die Mitglieder des Vorstandes sorgen für die ordnungsgemäße Verwaltung
•    Ursula Härtel, Kirchengemeinde Werther
•    Silvia Schultz, Kirchengemeinde                          Borgholzhausen