Was ist eine Stiftung?

Stiften heißt, Vermögen auf Dauer bestimmten gemeinnützigen Zwecken zu widmen. Das Stiftungsvermögen muss daher in seinem Bestand erhalten bleiben. Dadurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Jahr für Jahr sind die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah für die in der Satzung der Stiftung festgelegten gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer (Zu-)Stiftung?

Eine Spende muss von der Stiftung zeitnah für ihre Zwecke ausgegeben werden. Stiftungsgelder bleiben hingegen ewig erhalten, da nur die Erträge aus diesen Zustiftungen für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden dürfen.

Bei Zustiftungen kann der Zustifter im Rahmen der Stiftungssatzung einen konkreten Zweck benennen, der aus den Erträgen seiner/ihrer Zustiftung gefördert werden soll.

Was passiert mit den Zinserträgen?

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, die in der Stiftungssatzung festgeschrieben sind. Vorstand und Kuratorium sind selbstverständlich ehrenamtlich tätig, so dass nur geringe Verwaltungskosten anfallen.

 

Wie wird das Geld angelegt?

Der Stiftungsstock wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sicher und langfristig angelegt. Neben Renditegesichtspunkten berücksichtigt die Stiftung bei der Anlage des Stiftungsvermögens auch soziale, ökologische und ethische Kriterien.

 

Wie viel Geld benötigt die Evangelische Stiftung?

Je mehr, desto besser. Aber auch schon mit relativ kleinen Zinserträgen lassen sich wichtige Projekte anschieben und erhalten. Gestartet ist die Evangelische Stiftung mit einem Stiftungsvermögen von 250.000 Euro.

Wir hoffen, dass wir mit Ihrer Unterstützung auch in Zukunft weiter wachsen.

 

Wer kann stiften?

Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden; jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist und natürlich auch jede juristische Person (z. B. eine GmbH oder KG).
Für viele Menschen ist eine Stiftung gleichbedeutend mit einem Vermächtnis und einem großen Vermögen. Immer mehr Stifterinnen und Stifter möchten aber - verständlicherweise - schon zu Lebzeiten sehen, wie sich eine Stiftung entwickelt.

 

Gestaltungsmöglichkeiten

Die Evangelische Stiftung lädt Sie herzlich ein, sich ganz nach Ihren Möglichkeiten zu beteiligen.
Unser Anliegen ist es, uns mit möglichst vielen Stifterinnen und Stiftern zusammenzufinden. Mit kleinen und großen Beträgen kann das Stiftungskapital erhöht und die Arbeit im Kirchenkreis unterstützt und gesichert werden.

 

Zustifter

Bei Zustiftungen von 25.000 Euro und mehr kann die Zustifterin oder der Zustifter ein konkretes satzungskonformes Projekt benennen. Dieses Projekt wird dann aus den Beträgen dieser Zustiftung gefördert.

 

Vermächtnisse und Erbschaften

Viele Menschen machen sich Sorgen, was aus ihrem Ersparten nach dem Tod wird. Ihr Wunsch ist, dass mit ihrem Vermächtnis Gutes getan wird.
Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zu Gunsten der evangelischen Stiftung ist dies möglich. Und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer Menschen helfen wird. Die Evangelische Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.

 

Steuerliche Fragen

Stiften wird belohnt! Wer stiftet, gibt einen Teil seines Vermögens auf Dauer weiter. Steuerliche Fragen und die Auswirkung auf das eigene Vermögen hängen stark vom Einzelfall ab. Zustiftungen zum Beispiel sind frei von der Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer.
Da steuergesetzliche Regelungen Veränderungen unterliegen, empfehlen wir zur Sicherheit, einen Steuerberater oder Notar zu konsultieren. Natürlich helfen auch wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen.

Kontakt

Wenn Sie mit uns sprechen möchte oder noch Fragen haben, dann rufen Sie uns an: Telefon: (0 52 01) 1 84 12.

Oder mailen Sie uns unter HAL-KK-Superintendentur@kk-ekvw.de dann nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Kuratorium und Vorstand

Das Kuratorium der Stiftung besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

  • Dr. André Heinrich
  • Uta Ahnen
  • Henning Bauer
  • Petra Holländer
  • Gerhard Zimmermann

 

Die Mitglieder des Vorstandes sorgen für die ordnungsgemäße Verwaltung

 

  • Susanne Janson